2008.07: Urteil vom Kassationsgericht in der Türkei (15.01.2007)
Vom türkischen Kassationsgericht ist ein interessantes Urteil ergangen: Obwohl der Lenker (Selbstunfall) alleine schuldig war, wurde gegen die Haftpflichtversicherung Unterhalt für die Hinterbliebenen des Verstorbenen zugesprochen.
Ab dem 17. Juni 2008 tritt in Kroatien eine neue Straßenverkehrsordnung in Kraft, die zum Teil erheblich strengere Strafen vorsieht. Siehe auch www.osiguranje.hr (in kroatischer Sprache).
Ein Unfallgeschädigter kann (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Repara-turkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts in der Regel nur abrechnen, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und zu diesem Zweck - falls erforderlich - verkehrssicher (teil-) reparieren lässt (im Anschluss an Senat, BGHZ 154, 395 ff.; 168, 43 ff.).