Novelle des Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetzes und KrÄG 2007
Am 1. Juli 2007 trat eine Novelle des Verkehrsopfer-Entschädigungsgesetzes VOEG und Kraftfahrrechts-Änderungsgesetz 2007 - KrÄG 2007 in Kraft.
Seit 1. Juli 2007 gelten folgende Mindestdeckungssummen in Österreich:
Für Omnibusse mit nicht mehr als 19 Plätzen (Sitz- und Stehplätzen) außer dem Lenkerplatz sowie Lastkraftwagen mit mehr als acht, jedoch nicht mehr als 19 Plätzen außer dem Lenker: EUR 12.000.000,00 und für je weitere angefangene 5 Plätze zusätzlich EUR 3.000.000,00
Für Omnibusanhänger mit nicht mehr als 10 Plätzen: EUR 6.000.000,00 und für je weitere angefangene 5 Plätze zusätzlich EUR 3.000.000,00
Für alle anderen Fahrzeuge: EUR 6.000.000,00
Bloßer Vermögensschäden pro Unfall: 60.000,00
Für Fahrzeuge mit denen gefährliche Güter befördert werden beträgt die gesetzliche Versicherungssumme für:
1) die Tötung oder Verletzung einer Person: EUR 6.000.000,00
2) für die Tötung oder Verletzung mehrerer Personen: EUR 12.000.000,00
3) für Sachschäden insgesamt: EUR 12.000.000,00
4) für bloße Vermögensschäden: EUR 60.000,00
Quelle: BGBL Nr. 37, Jahrgang 2007

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