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Der Regress des Sozialversicherungsträgers im Ausland
Informationen für die Praxis

Werner Bartels
Der Regress des Sozialversicherungsträgers im Ausland

In dieser Informationsbroschüre geht Hr. Werner Bartels, ehemaliger Repräsentant der AVUS in Deutschland, der Frage nach, wo und wie in Europa ein Übergang der Schadenersatzforderungen auf den Sozialversicherer anerkannt wird und welche Beonderheiten zu beachten sind.

 

Daneben werden auch die Verjährungsfristen und die Deckungssummen in Europa dargestellt.

 

Bitte kontaktieren Sie uns - wir stellen Ihnen diese Broschüre gerne kostenlos zur Verfügung.