Berücksichtigung der Lebensverhältnisse eines im Ausland lebenden Geschädigten bei der Schmerzensgeldbemessung.
OLG Köln, Urteil vom 30.04.1993 - 20 U 236/92
Lebt der Geschädigte in einem Land mit niedriger Wirtschaftskraft, ist dies mindernd bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen.